Erklärung für die Barriere·freiheit 
auf der Web·seite

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Das Museum Vogts·bauern·hof im Schwarz·wald macht seine Web·seite barrierefrei. 
Das Museum richtet sich für die Barriere·freiheit nach dem Landes-Behinderten-Gleich·stellungs-gesetz. 


Das wird so abgekürzt: L-BGG
Die Regel im Gesetz heißt Paragraf 10, Absatz 1. 

Das Museum richtet sich auch nach den Regeln 
vom Land Baden-Württemberg 
für Barriere·freiheit im Internet. 

Diese Regeln heißen: 
Verordnung E-Government Baden-Württemberg

Wort-Erklärung: 
Government ist Englisch. 
Das spricht man: Ga-wan-ment und das heißt: Regierung. 
E ist die Abkürzung für elektronisch. 
Die Erklärung für die Barriere·freiheit ist für die Internet·seite 
www.vogtsbauernhof.de

Verordnung

Illustrationen einer Liste mit Regeln sowie eines Computers mit Versand einer Mail © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Diese Web·seite erfüllt nur teilweise die E-Government-Verordnung 
vom Land Baden-Württemberg. 

Diese Web·seite erfüllt nur teilweise die Regeln 
vom Paragraf 10, Absatz 1 im L-BGG. 

Wir prüfen und verbessern die Web·seite ständig.

Nicht barriere·freie Inhalte 

  • Karten
  • Auf www.vogtsbauernhof.de und den Unter-Seiten 
    gibt es Formulare. Zum Beispiel für Anfragen. 
    Die Formulare sind nicht immer barrierefrei. 
    Wir verbessern das ständig. 
    Sie können die Dienst-Leistung auch ohne Computer nutzen. 
    Sie können uns anrufen.
  • Links von der Web·seite zu anderen Web·seiten 
    können nicht barriere·frei sein.
  • Diese Vorschriften für Barriere·freiheit im Internet betreffen nicht
    o E-Mails mit News·lettern, 
       News·letter ist Englisch und das spricht man: Njus-letter. 
       Das heißt: Brief mit Neuigkeiten. 
    o Inhalte in den sozialen Medien, 
       zum Beispiel bei facebook, Instagram. 
    o Bei einer technischen Kontrolle 
       konnten wir nicht alle Fehler ändern. 
       Das fällt auch nicht unter diese Vorschriften.

Wir haben momentan keine barriere·freien Inhalte als Ersatz 
für die nicht barriere·freien Inhalte. 

Sie können uns gerne anrufen. 
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben. 
Wir beraten Sie auch persönlich. 
Bitte sagen Sie uns, was noch barriere·frei werden muss.

Diese Erklärung sagt, 
wie zugänglich unsere Webseite ist. 

Die Erklärung ist vom 23. September 2020. 
Wir haben die Barriere·freiheit selbst geprüft. 
Die letzte Prüfung ist am 17. Dezember 2024 gewesen. 
Für die Prüfung gibt es Regeln. 
Die Regeln stehen in der Durch·führungs·verordnung (DVO) 
von der L-BGG. 
Die Regel für die Erklärung zur Barriere·freiheit 
steht im Paragraf 4, Absatz 2, Ziffer 1.

Kontakt für Meldungen:

Bitte sagen Sie uns, 
was auf der Web·seite noch barriere·frei werden muss.

Unsere Adresse ist:

Schwarzwälder Freilicht-Museum Vogtsbauernhof 
77793 Gutach (Schwarzwald-Bahn)

Sie können uns anrufen:

Telefon: 

Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, brauchen Sie die Vorwahl-Nummer 
für Deutschland 0049. 
Wenn Sie in Deutschland anrufen: 078 31 - 46 79 35 00.

E-Mail: 

Sie können uns eine E-Mail schreiben: 
presse@vogtsbauernhof.de

Es gibt auf der Web·seite ein Kontakt-Formular. 
Mit dem Formular können Sie uns auch Fehler melden. 
Zum Kontakt-Formular bitte hier klicken.

Landes-Zentrum für Barriere·freiheit

Illustration eines Gesetzbuches © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Schlichtungs-Stelle beim Landes·zentrum 

Beim Landes·zentrum für Barriere·freiheit gibt es eine Melde-Stelle. 
Die Melde-Stelle heißt Schlichtungs·stelle. 
Sie können uns Fehler zur Barriere·freiheit auf unserer Web·seite 
melden. 
Sie können sich an die Melde-Stelle wenden, 

  • Wenn wir Ihnen innerhalb von 4 Wochen nicht antworten. 
  • Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind.

Die Adresse ist: 

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39 375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Web·seite: https://barrierefreiheit-bw.de/ 
Das Verfahren zur Schlichtung ist kosten·frei. 
Sie haben auch das Recht für eine Verbands-Klage 
nach Paragraf 12, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 im L-BGG.