Erklärung für die Barriere·freiheit
auf der Web·seite
Das Museum Vogts·bauern·hof im Schwarz·wald macht seine Web·seite barrierefrei.
Das Museum richtet sich für die Barriere·freiheit nach dem Landes-Behinderten-Gleich·stellungs-gesetz.
Das wird so abgekürzt: L-BGG.
Die Regel im Gesetz heißt Paragraf 10, Absatz 1.
Das Museum richtet sich auch nach den Regeln
vom Land Baden-Württemberg
für Barriere·freiheit im Internet.
Diese Regeln heißen:
Verordnung E-Government Baden-Württemberg
Wort-Erklärung:
Government ist Englisch.
Das spricht man: Ga-wan-ment und das heißt: Regierung.
E ist die Abkürzung für elektronisch.
Die Erklärung für die Barriere·freiheit ist für die Internet·seite
www.vogtsbauernhof.de
Verordnung
Diese Web·seite erfüllt nur teilweise die E-Government-Verordnung
vom Land Baden-Württemberg.
Diese Web·seite erfüllt nur teilweise die Regeln
vom Paragraf 10, Absatz 1 im L-BGG.
Wir prüfen und verbessern die Web·seite ständig.
Nicht barriere·freie Inhalte
- Karten
- Auf www.vogtsbauernhof.de und den Unter-Seiten
gibt es Formulare. Zum Beispiel für Anfragen.
Die Formulare sind nicht immer barrierefrei.
Wir verbessern das ständig.
Sie können die Dienst-Leistung auch ohne Computer nutzen.
Sie können uns anrufen. - Links von der Web·seite zu anderen Web·seiten
können nicht barriere·frei sein. - Diese Vorschriften für Barriere·freiheit im Internet betreffen nicht:
o E-Mails mit News·lettern,
News·letter ist Englisch und das spricht man: Njus-letter.
Das heißt: Brief mit Neuigkeiten.
o Inhalte in den sozialen Medien,
zum Beispiel bei facebook, Instagram.
o Bei einer technischen Kontrolle
konnten wir nicht alle Fehler ändern.
Das fällt auch nicht unter diese Vorschriften.
Wir haben momentan keine barriere·freien Inhalte als Ersatz
für die nicht barriere·freien Inhalte.
Sie können uns gerne anrufen.
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Wir beraten Sie auch persönlich.
Bitte sagen Sie uns, was noch barriere·frei werden muss.
Diese Erklärung sagt,
wie zugänglich unsere Webseite ist.
Die Erklärung ist vom 23. September 2020.
Wir haben die Barriere·freiheit selbst geprüft.
Die letzte Prüfung ist am 17. Dezember 2024 gewesen.
Für die Prüfung gibt es Regeln.
Die Regeln stehen in der Durch·führungs·verordnung (DVO)
von der L-BGG.
Die Regel für die Erklärung zur Barriere·freiheit
steht im Paragraf 4, Absatz 2, Ziffer 1.
Kontakt für Meldungen:
Bitte sagen Sie uns,
was auf der Web·seite noch barriere·frei werden muss.
Unsere Adresse ist:
Schwarzwälder Freilicht-Museum Vogtsbauernhof
77793 Gutach (Schwarzwald-Bahn)
Sie können uns anrufen:
Telefon:
Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, brauchen Sie die Vorwahl-Nummer
für Deutschland 0049.
Wenn Sie in Deutschland anrufen: 078 31 - 46 79 35 00.
E-Mail:
Sie können uns eine E-Mail schreiben:
presse@vogtsbauernhof.de
Es gibt auf der Web·seite ein Kontakt-Formular.
Mit dem Formular können Sie uns auch Fehler melden.
Zum Kontakt-Formular bitte hier klicken.
Landes-Zentrum für Barriere·freiheit
Schlichtungs-Stelle beim Landes·zentrum
Beim Landes·zentrum für Barriere·freiheit gibt es eine Melde-Stelle.
Die Melde-Stelle heißt Schlichtungs·stelle.
Sie können uns Fehler zur Barriere·freiheit auf unserer Web·seite
melden.
Sie können sich an die Melde-Stelle wenden,
- Wenn wir Ihnen innerhalb von 4 Wochen nicht antworten.
- Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind.
Die Adresse ist:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39 375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Web·seite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Verfahren zur Schlichtung ist kosten·frei.
Sie haben auch das Recht für eine Verbands-Klage
nach Paragraf 12, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 im L-BGG.