Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Schwarzwälder Freilichtmuseum Vogtsbauernhof ist bemüht, seine Webseite und mobile Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Webseite des Schwarzwälder Freilichtmuseums Vogtsbauernhof: https://www.vogtsbauernhof.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannten Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei. Wir verwenden jedoch keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten. - Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
E-Mail-Newsletter, Social Media-Inhalte
Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Sie können jedoch unter den genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 23.09.2020
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung in Form einer von uns durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 05.10.2020
Feedback und Kontakt
Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen:
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich über das obige Kontaktformular an das Schwarzwälder Freilichtmuseum Vogtsbauernhof wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls das Schwarzwälder Freilichtmuseum Vogtsbauernhof nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen auf Ihre Anfrage antwortet bzw. eine Zwischennachricht abgibt, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Frau Stephanie Aeffner:
Telefon: 0711 279-3358
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Telefon: 0711 279-3360
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279-3366
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Webseite: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Für den Landkreis Ortenaukreis ist dies:
Frau Anita Diebold
Behindertenbeauftragte
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon: 0781 805-9257
Fax: 0781 805-1480
Kontaktformular