Foto-/Drehgenehmigungen

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  • Anträge für Foto- und Videoaufnahmen im Freilichtmuseum Vogtsbauernhof müssen schriftlich eingereicht werden. Der Antrag ist mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin zu stellen.

    Die Bearbeitung Ihres Antrags nimmt in der Regel 2 bis 3 Werktage in Anspruch. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

  • Foto- und Videoaufnahmen sind nur zu bestimmten Zeiten möglich:

    • Während der Museumssaison (Ende März bis Anfang November): täglich von 9 bis 18 Uhr
    • Während der Winterpause: nach Vereinbarung
  • Ja, gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der geplanten Aufnahmen.

    Neben der Genehmigungsgebühr sind alle im Zusammenhang mit den Aufnahmen entstehenden Nebenkosten (z. B. Personal- oder Betriebskosten) vom Antragsteller zu übernehmen.

  • Die Genehmigung gilt ausschließlich für den beantragten Zweck.
    Eine Weitergabe an Dritte oder eine andere Nutzung des Foto- oder Filmmaterials ist nur nach vorheriger Zustimmung des Freilichtmuseums Vogtsbauernhof zulässig.

  • Ja, die kostenfreie Überlassung eines Belegexemplars der Aufnahmen ist erwünscht. Zudem behält sich das Museum die Nutzung der Aufnahmen für Informationsbroschüren und das Museumsarchiv vor.

  • Foto- und Drehgenehmigungen für reine Werbezwecke werden in der Regel nicht verteilt. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. 

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    Antrag auf
Antrag
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    Antragsteller/in, Bevollmächtigte/r, Ansprechpartner/in
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    Auftraggeber und Rechnungsadresse falls abweichend von o.a.:
Auftraggeber
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Termin
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Verwendungszweck
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